In schweren Fällen kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Botox-Behandlung übernehmen – meist nach Versagen konservativer Therapien (z. B. Aluminiumchlorid, Iontophorese). Voraussetzung ist ein fachärztliches Gutachten mit dokumentierter Diagnose und Therapieversuch. Die Genehmigung erfolgt im Einzelfall und sollte frühzeitig beantragt werden.
Wichtig: BONITAS hat keinen Kassensitz und kann nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wende Dich für die Kostenübernahme direkt an Deine Krankenkasse.