Bei rein ästhetischer Motivation trägst Du die Kosten selbst. Liegt eine medizinische Indikation vor, ist eine Kostenübernahme grundsätzlich möglich. Häufig verlangt die Kasse dafür Nachweise:
| Nachweis |
Wozu |
| Facharztattest zur Indikation |
Belegt Befund und Beschwerden |
| Orthopädischer Befund |
Belegt Rücken-, Nacken- und Haltungsbeschwerden |
| Hautärztlicher Befund |
Belegt Entzündungen in der Unterbrustfalte |
| Nachweis über Physiotherapie |
Zeigt, dass konservative Maßnahmen ausgeschöpft sind |
Deine Krankenkasse muss über den Antrag entscheiden: innerhalb von 3 Wochen nach Eingang des Antrags, oder innerhalb von 5 Wochen, wenn sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einholt. Holt die Kasse ein Gutachten ein, muss sie Dich darüber informieren. Kann sie die Frist nicht einhalten, muss sie Dir das schriftlich und mit Begründung mitteilen. Tut sie das nicht, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Diese Frist betrifft nur die Entscheidung Deiner Kasse. Über die Bewilligung selbst sagt sie nichts aus. Den Antrag stellst Du selbst bei Deiner Krankenkasse.